TÜV Prüfung – Was muss ich beachten ?
Der Monat, indem die Hauptuntersuchung eines Pkws stattfindet, ist schon weit im Voraus bekannt. Erkannt werden kann dies anhand der Plakette, die sich auf dem Wagen befindet. Die TÜV Plakette besteht aus der Jahreszahl in der Mitte und den Monaten (1-12) außen. Die Zahl, welche sich oben befindet (12 Uhr Position) ist ausschlaggebend in welchem Monat das Auto zur TÜV Prüfung muss, so kann man immer schnell erkennen wann der TÜV des jeweiligen Fahrzeugs abläuft.
Bevor die Hauptuntersuchung durchgeführt wird, sollte das Fahrzeug in der Werkstatt des Vertrauens auf Herz und Nieren geprüft werden, so können Mängel schon vor der Prüfung beseitigt werden. Für diesen Check sollte stets ein Budget eingeplant werden.
Was wird alles vom TÜV geprüft?
Der TÜV überprüft bei der Hauptuntersuchung vor allem diese Punkte:
- die Verkehrssicherheit
- die Scheiben und Spiegel
- die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Kupplung
- befindet sich Rost an tragenden Teilen?
- ist die Spur sauber eingestellt?
- sind die Abgaswerte im Rahmen?
Worauf achtet der TÜV genau?
Bremsen und Bremsflüssigkeit
Zunächst wird anhand des Prüfstandes geschaut, ob die Bremsen an der Vorder- und Hinterachse gleichmäßig und ordnungsgemäß zupacken und ob die Bremsbeläge und Scheiben noch verwendet werden kann. Zudem wird auch die Handbremse wird auf Funktionstüchtigkeit überprüft. Sind spröde Schläuche vorhanden, kann dies schnell zu einem Bremsversagen führen. Die Bremsflüssigkeit darf bis zu zwei Jahre alt sein und muss anschließend erneuert werden. Geschaut wird auch, wie der sogenannte Vorratsbehälter und der Hauptbremszylinder aussehen.
Lenkung und Licht
Der Prüfer schaut, ob der Lenkeinschlag stimmt, ob alles leichtgängig funktioniert und ob ausreichend Spiel vorhanden ist. Zudem werden das Lenkgetriebe und -kopflager, die Lenksäule und die Lenkgelenke überprüft. Und auch das Lenkrad selber wird genau unter die Lupe genommen. Die Lichter müssen natürlich einwandfrei funktionieren. Wenn das Glas blind ist, gibt es genauso einen Mangeleintrag, als wenn das Abblend- oder Fernlicht falsch eingestellt ist.
Die Heckleuchten müssen einwandfrei funktionieren und dürfen keine verblassten Farben aufweisen. Beschädigte Leuchten werden grundsätzlich als Mangel vermerkt. Die Schalter für die Bedienung der Blinker, des Warnblinkers und der Beleuchtung müssen einwandfrei funktionieren. Für alle Fahrzeuge ab dem Jahr 1992 ist zudem auch eine sogenannte Leuchtweitenregulierung Plicht.
Die Räder
Der Prüfer kontrolliert sowohl die Achskörper, Achsaufhängung und Achsschenkel wie auch die Feder, die Radlader und die Schwingungsdämpfer. Wenn an dem Fahrzeug von der Serie in bestimmten Punkten abweichende Räder montiert wurden, muss der Fahrer nachweisen, dass diese zulässig sind. Grundsätzlich dürfen diese und auch die Radmuttern nicht beschädigt sein. Das Profil der Reifen muss mindestens noch 1,6 Millimeter aufweisen. Bei der Sichtprüfung wird zudem auch auf Schäden an den Laufflächen und den Flanken geachtet. Wenn das Fahrgestell oder der Rahmen Risse, Brüche oder auch Korrosion aufweisen, ist auch das ein Grund für einen Mangeleintrag. Zusätzlich werden noch der Abschlepphaken und die Anhängevorrichtung kontrolliert.
Der Gurt muss seinen Zweck erfüllen und darf keine porösen Stellen oder anderen Beschädigungen aufweisen. Zum Prüfumfang gehören zudem auch die Wegfahrsperre, die Alarmanlage und die Hupe.
Kleinigkeiten im Vorfeld selber checken
Bevor der Pkw zur Hauptuntersuchung abgegeben wird, sollten einige Dinge selber gecheckt werden, wie zum Beispiel das Reifenprofil, die Leuchten oder auch der Gurt. So können kleinere Mängel bereits im Vorfeld behoben werden, um eine plötzliche hohe finanzielle Belastung zu vermeiden.
Eure Fahrschule Aberle aus Calw
Ein super Beitrag, Danke dafür. Ich habe ihn auf
FB geteilt und etliche Likes bekommen :)..