Wildunfall – Wie verhalte ich mich? Wer zahlt den Schaden?

Wie verhält man sich bei einem Wildunfall

Im Straßenverkehr ist es besonders während der Dämmerung schnell passiert: ein Wild läuft auf die Straße. Sollten Sie ausweichen oder nicht? Was sagt der Gesetzgeber und wie reguliert die Versicherung in solchen Fällen?
Sofern irgendwie möglich sollten Sie derartige Situationen vermeiden. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit in ländlichen Regionen an. Können Sie ein Tier auf oder neben der Straße erkennen, verringern Sie die Geschwindigkeit bis hin zum Stillstand. Blenden Sie das Licht ab und hupen Sie. Denken Sie auch immer daran, dass die Tiere selten alleine sind und der Rest der Herde folgen könnte.Ist ein Zusammenstoß unausweichlich gilt grundsätzlich die Faustregel: eine Vollbremsung für Kleintiere wie Igel, Hasen, Frösche oder Füchse gilt vor dem Gesetz als grundlose Verzögerung des Verkehrs. Kommt es durch eine Bremsung zu einem Unfall, tragen Sie eine Mitschuld. Weichen Sie dem Tier sogar aus und verursachen hierdurch einen Schaden, wird die Versicherung diesen vermutlich nicht regulieren.
Ab circa der Größe eines Wildschweines  ist eine Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver im Sinne des Gesetzes erlaubt. Bei durchschnittlich 650 Wildunfällen pro Tag und einem durchschnittlichen Schaden von 2.500 Euro ist der zu erwartende Schaden ab dieser Größe Wildtier und aufwärts größer als der Durchschnitt. Folglich ist das Ausweichen zur Schadensvermeidung erlaubt. Sollten Sie dann auch ausweichen? Nein, auch bei größeren Tieren sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen kontrollierten Aufprall einem Ausweichmanöver vorziehen. Durch das Abweichen riskiert man nämlich, dass man in den Gegenverkehr gerät oder gegen einen Baum am Straßenrand prallt.

Wildunfall: was muss nun getan werden?

Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck und Warnblinker entsprechend für den entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehr ab. Versorgen Sie Verletzte und informieren Sie umgehend den Notruf (112). Sollten alle mit dem Schrecken davon gekommen sein, muss dennoch die Polizei (110) gerufen werden. Kümmern Sie sich besser nicht um das verletzte oder tote Tier. Das Infektionsrisiko ist groß und Sie können zumeist in der Situation nicht feststellen, wie der Zustand des Tieres ist. Überlassen Sie dies dem gerufenen Förster, der sich darum kümmern wird. Lassen Sie sich von der Polizei und dem Jäger aber unbedingt den Wildunfall für die Versicherung bescheinigen.

Welche Versicherung brauchen Sie und wer reguliert den Schaden?

Mit der Bescheinigung und einer dokumentierten Schadensbeschreibung an Ihrem Fahrzeug (denken Sie an aussagekräftige Bilder) wenden Sie sich bitte an Ihre Kaskoversicherung. Während die Vollkasko-Versicherung den Schaden zumeist vollständig übernimmt, sollten Sie der Teilkasko-Versicherung den Schaden durch die Bescheinigung nachweisen. Für die Regulierung des Schadens sind Anhaftungen des Tieres am Fahrzeug notwendig, die Sie fotografisch entsprechend dokumentieren sollten.
Schäden am Fahrzeug die durch Ausweichen entstanden sind, werden bei der Teilkasko teilweise abgelehnt von der Vollkasko-Versicherung jedoch übernommen. Hier ist lediglich zu bedenken, dass die Versicherungsprämie entsprechend im Folgejahr ansteigen könnte.
Fragen Sie vor (!) einem Wildunfall und am besten direkt beim Versicherungsabschluss, welche Tiere in der Wildschadenklausel enthalten sind. Gegen eine Erhöhung der Prämie wir der Versicherer Ihnen oftmals die Möglichkeit geben den Versicherungsschutz auf weitere Tiere auszuweiten.
Übrigens: Schäden an Leitplanken, Schildern etc. sind grundsätzlich durch Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Fahrschule Aberle aus Calw 
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