Alkohol am Steuer

Eine der größten Gefahren am Steuer ist Alkohol. Alkohol ist fester Bestandteil unseres kulturellen Lebens, er ist leicht zugänglich und oftmals steht man innerhalb einer Gruppe unter regelrechtem Zwang ihn zu konsumieren.
Personen, welche unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug steuern, sind meist nicht dazu in der Lage, die Umgebung klar wahrzunehmen und das Fahrzeug gefahrenfrei zu lenken. Oft ereignen sich schwerwiegende Unfälle bei Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Tausende Unfälle und Verletzte jährlich

Alkohol am Steuer führt immer häufiger zu verehrenden Unfällen. Jährliche Statistiken listen auf, wie hoch die Anzahl der durch Alkoholkonsum verursachten Unfälle tatsächlich ist. Die Anzahl an Unfällen unterscheidet sich hierbei meist von Jahr zu Jahr.
In vielen Fällen bleibt es nicht nur bei Personen- und Fahrzeugschäden. Unfälle, welche durch alkoholisierte Fahrer verursacht wurden, haben nicht selten Tote als Folge. Jährlich sterben mehrere hundert Personen, da sie Teil eines Unfalls infolge von Alkoholkonsum sind.
Die Statistiken listen des Weiteren jene Gefahrengruppen auf, welche am häufigsten an Unfällen durch Alkoholkonsum beteiligt sind. Am stärksten gefährdet sind hierbei junge Fahrer und Fahranfänger. Ein Drittel aller Verkehrsunfallverursacher unter Alkoholeinfluss sind die Gruppe der 18- bis 24- Jährigen.

Hohe Strafen für Fahren unter Alkoholkonsum

Wird eine alkoholisierte Person am Steuer eines Fahrzeuges erwischt, wird sie immer mit einem Bußgeld und Fahrverbot geahndet. Während der Zeit des Probeführerscheins, welche sich auf zwei Jahre beläuft, darf der Fahrzeuglenker die 0,0 Promillegrenze nicht überschreiten. Anschließend gilt eine 0,5 Promillegrenze, in welcher das Fahrzeug straffrei gesteuert werden kann. Beim erstmaligen Überschreiten dieser Grenze wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot fällig. Wird die 0,5 Promillegrenze ein weiteres Mal überschritten, muss der Betroffene 1000 Euro Bußgeld zahlen und bekommt zudem drei Monate Fahrverbot. Ab dem dritten Überschreiten der 0,5 Promillegrenze muss der Fahrzeuglenker ein Bußgeld von 1.500 Euro bezahlen und darf drei Monate nicht Auto fahren. Bei allen drei Überschreitungen bekommt er außerdem 2 Punkte. Handelt es sich um einen derartig hohen Alkoholkonsum, dass eine Straßenverkehrsgefährdung eintritt, bekommt der Fahrer zunächst 3 Punkte. Seine Fahrerlaubnis wird ihm entzogen. Zusätzlich muss er entweder eine hohe Geldstrafe zahlen oder eine Freiheitsstrafe antreten. Die Dauer bzw. Höhe dieser wird im Zuge eines Gerichtsverfahrens geklärt.

Wir, die Fahrschule Aberle aus Calw, appellieren an jeden Verkehrsteilnehmer: Auch wenn es gesetzlich für die Meisten erlaubt mit ist 0,5 Promille ein Fahrzeug zu führen, weiß man in der Praxis dies oft nicht einzuschätzen. Deshalb gilt unserer Meinung nach für jeden Teilnehmer am Straßenverkehr: DON´T DRINK AND DRIVE
Fakten rund um das Thema findet ihr hier

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